Informationsblatt der ASFINAG hinsichtlich „Mitwirkungspflicht der Kraftfahrzeuglenker“ sowie ein Anmeldeblatt zu „kostenlosen Services der ASFINAG Maut Service GmbH“ (Self Care Portal, GO Maut Newsletter etc.).
Ab 1.1.2009 müssen die Carnet TIR-Daten (entsprechend Anhang 37a und 37c ZK-DVO) innerhalb der EU vom Carnet TIR-Inhaber elektronisch an die Abgangs- bzw. Eingangszollstelle (in die EU) geschickt werden, weil ab diesem Datum das NCTS-TIR Verfahren (New Computerised Transit System) in allen Mitgliedsstaaten der EU verpflichtend angewendet werden muss.