Sie sind hier: Güterverkehr / NCTS TIR

NCTS TIR

  • Ab 1.1.2009 müssen die Carnet TIR-Daten (entsprechend Anhang 37a und 37c ZK-DVO) innerhalb der EU vom Carnet TIR-Inhaber elektronisch an die Abgangs- bzw. Eingangszollstelle (in die EU) geschickt werden, weil ab diesem Datum das NCTS-TIR Verfahren (New Computerised Transit System) in allen Mitgliedsstaaten der EU verpflichtend angewendet werden muss.  

    Ab dem 1. Jänner 2009 werden die Zollbehörden der EU keine Carnet TIR mehr abfertigen, wenn deren Daten nicht vorab elektronisch übermittelt worden sind.

    Ziel ist die vollständige Kontrolle des europäischen Streckenabschnitts der TIR-Bewegungen, sowie eine Vereinfachung, da die Abfertigungsdaten nur mehr elektronisch zwischen den Zollbehörden innerhalb der EU versendet werden.

Ziel ist die vollständige Kontrolle des europäischen Streckenabschnitts der TIR-Bewegungen, sowie eine Vereinfachung, da die Abfertigungsdaten nur mehr elektronisch zwischen den Zollbehörden innerhalb der EU versendet werden. 

Die papiermäßige Rücksendung des Trennabschnitts des Carnet TIR von der Bestimmungszollstelle an die Abgangszollstelle, um die korrekte Enderledigung zu belegen, fällt damit weg. 

Das Papier-Carnet TIR muss aber trotzdem, so wie bisher, sowohl bei der Abgangs- bzw. Eingangszollstelle in die EU und bei der Bestimmungszollstelle bzw. Ausgangszollstelle in der EU vorgelegt werden. Der Zoll muss die Carnet TIR-Daten kontrollieren, und der Lkw muss natürlich so wie immer verplombt werden, weil dieses neue elektronische Verfahren allein auf die EU beschränkt ist. Daher bleibt das Carnet TIR für Drittstaaten in Papierform wie bisher nötig und muss weitergeführt werden.

Wie funktioniert das? 

Transport aus der EU (zB Österreich) in einen Drittstaat: 

Der TIR-Inhaber schickt die Transportdaten (gemäß Anhang 37a und 37c ZK-DVO) elektronisch (dazu ist in Österreich eine Bewilligung für „e-zoll“ erforderlich, es besteht aber auch die Möglichkeit sich an einen Spediteur zu wenden) an die Abgangszollstelle, fährt dann zu dieser Zollstelle und legt das ausgefüllte Carnet TIR, wie bisher, vor. Der Zoll stempelt das Carnet TIR und erstellt einen Ausdruck der elektronisch vom TIR-Inhaber erhaltenen Daten, welcher dann an das Carnet TIR geheftet wird. Dieser Ausdruck heißt Versandbegleitdokument, oder „AccDoc“. 

Die Abgangszollstelle meldet gleichzeitig die Daten, die sie elektronisch vom TIR-Inhaber erhalten hat, an die EU-Ausgangszollstelle. Diese vergleicht das Papier Carnet TIR mit den elektronisch gemeldeten Daten. Das papiermäßige Carnet TIR hat bei Unstimmigkeiten Vorrang gegenüber den elektronisch erfassten Carnet TIR Daten. Die EU-Ausgangszollstelle entnimmt das Versandbegleitdokument und meldet elektronisch an die Abgangszollstelle zurück, dass die Waren gestellt wurden. Der Stammabschnitt 2 wird von der EU-Ausgandszollstelle ausgefüllt und der Transport wird papiermäßig an die nächste Zollstelle außerhalb der EU angewiesen. Der Trennabschnitt der Seite 2 und das Versandbegleitdokument verbleiben bei der EU-Ausgangszollstelle. 

Transport von Drittstaat mit Bestimmungsort innerhalb EU: 

Der TIR-Inhaber kann die Transportdaten (gemäß Anhang 37a und 37c ZK-DVO) elektronisch via Programm der IRU „TIR-EPD“ an die EU-Eingangszollstelle in Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Italien, Lettland, Litauen, Moldavien, Polen, Rumänien, Russische Föderation, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Weißrussland schicken (in diesen Ländern läuft das Programm bereits, die Anmeldemodalitäten finden Sie unten). Dann fährt der TIR-Inhaber diese Zollstelle an und legt das Carnet TIR vor. Der Zoll stempelt das Carnet TIR und erstellt einen Ausdruck der elektronisch vom TIR-Inhaber erhaltenen Daten, welcher dann an das Carnet TIR geheftet wird. Dieser Ausdruck heißt Versandbegleitdokument, oder „AccDoc“. Die EU-Eingangszollstelle meldet gleichzeitig die Daten, die sie elektronisch vom TIR-Inhaber erhalten hat, an die EU-Bestimmungszollstelle. Diese vergleicht das Carnet TIR mit den elektronisch gemeldeten Daten. Das papiermäßige Carnet TIR hat bei Unstimmigkeiten Vorrang gegenüber den elektronisch erfassten Carnet TIR Daten. Die EU-Bestimmungszollstelle entnimmt das Versandbegleitdokument und meldet elektronisch an die EU-Eingangszollstelle zurück, dass die Waren gestellt wurden. Der grüne Stammabschnitt wird von der EU-Bestimmungszollstelle ausgefüllt und das Carnet TIR enderledigt. Der grüne Trennabschnitt und das Versandbegleitdokument verbleiben bei der EU-Bestimmungszollstelle. 

Die Internetadresse des IRU-Programmes lautet: http://www.tirepd.org. Das Programm steht derzeit in Bulgarisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Türkisch, Polnisch, Russisch, Rumänisch, Finnisch, Slowenisch, Slowakisch, Kroatisch, Ungarisch, Litauisch, Serbisch und Tschechisch zur Verfügung. Sie können dann gleich bevor Sie sich mit Ihren Zugangsdaten auf der o. a. Internetseite anmelden, die gewünschte Sprache auswählen. Die Benutzeroberfläche sowie die Erklärungen werden Ihnen dann auch in der gewünschten Sprache angezeigt. 

Sobald Sie registriert sind, können Sie kostenfrei Ihre Carnet TIR Daten über das IRU-Programm an das EU-Zollamt senden (Vorgang wie unter „Wie funktioniert das?“ beschrieben). 

Der TIR Inhaber kann sich aber statt des IRU Programms auch eines Spediteurs bedienen. 

Ab dem 1. Jänner 2009 werden die Zollbehörden der EU keine Carnet TIR mehr abfertigen, wenn deren Daten nicht vorab elektronisch übermittelt worden sind.

Es gibt 3 Ausnahmen von der elektronischen Datenübermittlung:

  1. das EDV-gestützte System der Zollbehörden funktioniert nicht 
  2. die Anwendung für die elektronische Eingabe der Carnet TIR-Daten funktioniert nicht, 
  3. die Netzwerkverbindung zwischen der Anwendung für die elektronische Eingabe der Carnet TIR-Daten und den Zollbehörden funktioniert nicht.

Bei Vorliegen von 2) und 3) bedarf es einer vorhergehenden Zustimmung durch die Zollbehörde. Erst danach ist eine rein papiermäßige Anmeldung des Carnet TIR möglich. Dieses Verfahren heisst dann Fallback-Verfahren