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Sonntag, 05. September 2010

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Kleintransporteure



Alle Themen zum Bereich Kleintransporteure:

Allg. Voraussetzungen
Das Kleintransportgewerbe ist ein Anmeldungsgewerbe, das bei der jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde angemeldet werden muss. Es dürfen damit Güterbeförderungen mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3500 kg nicht übersteigt.
Arbeitszeitgesetz
Arbeitszeitbestimmungen im Kleintransportgewerbe
Bericht des Fachverbandes Güterbeförderung
Das Kleintransportgewerbe war Anfang der 80er Jahre etwas völlig Neues am Straßentransportmarkt. Zahlreiche Marktlücken, die bis dahin durch Taxis und/oder unerlaubte Gewerbeausübung („Pfuscher“) aufgefüllt wurden, konnten mit diesem neuen „freien“ (Anmeldungs)Gewerbe geschlossen werden.
CMR
Geltungsbereich, Haftung des Frachtführers, Abschluß und Ausführung, des Beförderungsvertrages, Haftung des Frachtführers, Reklamationen und Klagen, usw.
Fachgruppen
Ansprechpartner in den Fachgruppen/Bundesländern
Güterbeförderungsgesetz
Güterbeförderungsgesetz 1995 i.d.F. BGBL. I Nr. 153/2006
Kraftfahrgesetz
Kraftfahrgesetz
Merkblätter
Beratungskalender, Checkliste für KT-KFZ, Entziehung der Lenkerberechtigung, Hilfe zur Gewerbeanmeldung, KV - Kleintransporteure (Arbeiter), KV - Kleintransporteure (Angestellte)
STVO
21. Novelle zur Straßenverkehrsordnung